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Nach wie vor gilt für jeden Musikliebhaber auf der Welt: Je mehr Konzerte desto besser. In Hamburg gehen wir einen Schritt weiter und sagen: Je mehr Live-Konzerte, desto höher fällt die finanzielle Förderung aus.

Die Antragsphase für die diesjährige Infrastrukturförderung beginnt am 15. Januar und endet am 28. Februar 2026. Antragsberechtigt sind alle Musikclubs oder Veranstalter:innen, die im Jahr 2025 mindestens 24 Unterhaltungsmusikkonzerte an einem festen Spielort veranstaltet haben. Die genauen Förderbedingungen entnehmt Ihr der Förderrichtlinie, die im Wesentlichen die gleichen Kriterien beinhaltet, wie die Förderrichtlinie des Vorjahres.

Die Berechnung der individuellen Fördersummen wird anhand einer Formel aus der Anzahl der im Vorjahr veranstalteten Konzerte und der Raumgröße der Spielstätten im Verhältnis zur Gesamtfördersumme ermittelt. Auch die Formel entnehmt Ihr der aktuellen Förderrichtlinie. Die genaue Fördersumme beträgt in diesem Jahr 989.829,50€.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular
  2. Ein Nachweis über die Besuchskapazität der Spielstätte (falls nicht bereits erbracht)
  3. Eine Excel-Liste der Musikveranstaltungen des Vorjahres (2025)
  4. Nachweise über die öffentliche Bewerbung der Veranstaltungen auf zwei unterschiedlichen Medien

Die Anträge sind wie gewohnt ausschließlich digital per Mail an die Clubstiftung zu richten. Das Antragsformular, die aktuelle Förderrichtlinie und eine Vorlage für die Konzertliste findet Ihr im Anhang dieser Mail.

Um alle Interessierten bestmöglich zu informieren, wird das Clubkombinat auch in diesem Jahr wieder Info-Veranstaltungen zum Antragsverfahren anbieten. Diese sind für alle, auch für Nicht-Mitglieder, kostenfrei zugänglich. Die erste Veranstaltung findet digital am 15. Januar um 14 Uhr statt. Die zweite Infoveranstaltung folgt am 11. Februar um 18 Uhr analog in der Geschäftsstelle in der Kastanienallee 9, 20359 Hamburg. Zugang erhaltet Ihr nach Anmeldung per Mail an kontakt@clubkombinat.de.

Dank des Live Concert Accounts (LCA) können private Musikclubs und Musikinitiativen je nach Anzahl ihrer Live-Konzerte finanziell unterstützt werden. Die Behörde für Kultur und Medien der Freie und Hansestadt Hamburg stellt jährlich gesonderte Mittel für den LCA zur Verfügung, aus dem die Hamburger Musikclubs anteilig anhand der Kapazität des Clubs und der Livemusik-Veranstaltungen des Vorjahres gefördert werden. Die Clubstiftung ist Programm-Partnerin der Behörde und dient seit 2014 als Beratungs- und Abwicklungsstelle für dieses bislang einmalige Strukturfördermodell für Livemusik in Deutschland.

Der Mini-Booster

Um die Nachwuchsarbeit der kleinen Hamburger Spielstätten gezielt zu fördern, unterstützt die Clubstiftung Kleinstclubs unkompliziert und unbürokratisch mit 2.000 €. Die Förderung richtet sich an Hamburger Musikclubs, die mindestens 24 Live-Musik-Konzerte pro Jahr mit unterschiedlichen Künstler:innen veranstalten und eine Kapazität von maximal 100 Personen haben. Mit den Mitteln des Förderprogramms können u.a. Gagen für Künstler:innen, Technik, Veranstaltungsbewerbung, Artist-Care oder andere im satzungszweck der Clubstiftung liegenden Maßnahmen finanziert werden. Die Bewerbung ist einfach: Das digitale Antragsformular wird bei der Clubstiftung eingereicht. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten die teilnehmenden Spielstätten eine Überweisung der Fördersumme direkt auf ihr Konto. Keine Antragsunterlagen, kein Verwendungsnachweis. Die Kleinstclubförderung unterstützt somit niedrigschwellig die kleinen Bühnen der Stadt, damit diese auch weiterhin für großartige Konzerte und neue Talente bereitstehen. Gemeinsam erhalten wir die kulturelle Vielfalt Hamburgs! 

Der Mini-Booster is powered by stiftung elementarteilchen!